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Volleyball-Event-Zugangsverwaltung für sicheren und organisierten Einlass

Kontrollieren Sie mit intelligenten Einlasslösungen, wer Zutritt zu Ihren Volleyballveranstaltungen erhält.

Verändern Sie die Verwaltung von Zugehörigkeiten, Registrierungen und Mitgliedschaften mit der Automatisierung von iSquad. Von der Spielerregistrierung über die Lizenzvalidierung bis hin zur Mitgliederverwaltung ist alles in einer einfach zu bedienenden Plattform zentralisiert.

Das Einlasssystem für Volleyballveranstaltungen ermöglicht es Volleyballverbänden, den Zugang zu Veranstaltungen basierend auf Rolle, Einladung oder Ticket zu verwalten. Es unterstützt das Hochladen von Gästelisten, die Generierung von Zugangsberechtigungen, Zugangszonen und die Zugangsvalidierung über QR-Codes oder NFC. Der Einlass wird zu Kontrollzwecken aufgezeichnet, und bei Gedränge, unbefugtem Zutritt oder Verzögerungen beim Check-in können Warnmeldungen ausgelöst werden.

Volleyball management software for federations, leagues, and clubs

Konfiguration des Zulassungstyps

  • Rollenbasierte Zugriffsarten erstellen
  • Teilnehmern zuweisen
  • Gäste und VIPs einbeziehen
  • Digitale Anmeldeinformationen generieren
  • Eintrittszeit begrenzen

Eintragsvalidierung und Benachrichtigungen

  • Scannen Sie QR-Codes oder Ausweise beim Einlass.
  • Protokollieren Sie Zeitstempel und Geräte.
  • Warnung bei ungültigen Einträgen.
  • Überwachen Sie die Menschendichte.
  • Verfolgen Sie den Zugang zu mehreren Zonen.

Gäste- und Teilnehmerverfolgung

  • Listen per CSV hochladen
  • Check-in-Status verfolgen
  • Nichterscheinen kennzeichnen
  • Anwesenheit pro Zone anzeigen
  • Anwesenheitsberichte exportieren

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Alles, was Sie
wissen müssen über

Das System wird verwendet, um den Teilnehmern von Volleyballveranstaltungen den Zugang zu gewähren, zu verwalten und zu validieren.

Organisatoren, Sicherheitspersonal, VIP-Administratoren und Akkreditierungsaufstellungen.

Ja, mithilfe von QR-Codes, NFC oder scanbaren Pässen.

Ja, mit Zeitstempeln, Zonen und Anwesenheitsaufzeichnungen.

Ja, beispielsweise bei Überkapazitäten oder Verstößen gegen Sperrgebiete.